Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten der Gemeinde Alesheim“

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit beigefügtem Beschluss vom 01.07.2020 den Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten der Gemeinde Alesheim“ abgewiesen.

Dies ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache.

Die von den drei Richtern gemachten Aussagen bestätigen jedoch die vom Gemeinderat getroffene Entscheidung, dass Bürgerbegehren in der vorliegenden Form als unzulässig abzulehnen.

Beschluss Verwaltungsgericht