Aktueller Stand Kindergarten

Die Vertreter des Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten in Alesheim“ haben ihre Klage gegen die Gemeinde Alesheim vor dem Verwaltungsgericht Ansbach am 20. Oktober 2020 zurückgenommen.
Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Am 17.11.2020 fand vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die Verhandlung der Klage des Bürgerbegehrens „Alesheim wird Kindergartenstandort“ gegen die Gemeinde Alesheim statt.
Die Klage wurde mit Urteil vom selben Tag abgewiesen.

Die Urteilsbegründung erging am 11.12.2020. Sie ist als Anlage beigefügt.

 

Anlagen:

-Urteilsbegründung-

 

 

 

Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten der Gemeinde Alesheim“

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit beigefügtem Beschluss vom 01.07.2020 den Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Erhalt beider Kindergärten der Gemeinde Alesheim“ abgewiesen.

Dies ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache.

Die von den drei Richtern gemachten Aussagen bestätigen jedoch die vom Gemeinderat getroffene Entscheidung, dass Bürgerbegehren in der vorliegenden Form als unzulässig abzulehnen.

Beschluss Verwaltungsgericht

 

 

Information zum Behördenbesuch bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Besucherverkehr bei der
Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal nahezu ausgesetzt werden.
Seit 04. Mai 2020 ist es nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
wieder möglich, die einzelnen Ämter für die Bearbeitung von dringenden
Angelegenheiten persönlich aufzusuchen.
Die Aufarbeitung von Fällen, die durch die starken Einschränkungen des
Publikumsverkehrs zwangsläufig liegen geblieben sind, wird sich noch bis
Mitte Juli hinziehen.
Um Ihnen längere Wartezeiten bei der Erledigung Ihrer Angelegenheiten
zu ersparen, empfehlen wir dringend eine vorherige telefonische
Terminvereinbarung unter der Rufnummer 09146/942 940.
Als Teil unserer internen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der
Ausbreitung des Corona-Virus ist es erforderlich, dass Sie ein
entsprechendes Formular ausfüllen.
Dieses wird Ihnen vor Ihrem Besuch ausgehändigt.
Das Tragen eines Mundschutzes ist für Besucher Pflicht. Ebenso können
die vorgehaltenen Desinfektionsmittel genutzt werden.
Zum persönlichen Schutz sollten Sie den bekannten Mindestabstand von
1,50 Meter zur nächsten Person beachten.


Meinheim, 23. Juni 2020


Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal
Peter Knoll
Geschäftsstellenleiter