Regelungen zum Besuch des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal ab 04.04.2022
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- Erstellt: Mittwoch, 06. April 2022 09:14
Aufgrund des Maskenschutzkonzepts für Behörden und im Rahmen der Ausübung des Hausrechts
Der Schutz von Besuchern und Mitarbeitern vor einer Corona-Infektion ist uns sehr wichtig. Mit Sorgfalt in allen Bereichen und strenger Hygiene werden wir unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Corona Virus gerecht.
Bitte unterstützen Sie uns dabei und halten Sie die nachstehenden Verhaltensregeln konsequent ein!
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst und alle anderen.
Bei einem Behördenbesuch sind deshalb die nachfolgenden Verhaltensregeln einzuhalten!
1. Mindestabstand 1,5 Meter wahren!
2. Im Rathaus ist das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske Pflicht.
3. Bei Krankheitszeichen oder Kontakt mit Corona-Infizierten in den letzten 14 Tagen ist ein Besuch nicht gestattet!
4. Händehygiene einhalten!
Maximaler Zutritt für Besucher:
5 Personen im Erdgeschoss
3 Personen im Obergeschoss.
Meinheim, den 04. April 2022
Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal
Christian Wittmann
Geschäftsstellenleiter