Die Förderung

Die Gemeinde Dittenheim unterstützt Menschen bei der Schaffung und Reaktivierung von eigengenutztem Wohnraum im Innenbereich. Ziel der Förderung sind insbesondere die Nachverdichtung des Altortsbereichs sowie die Aktivierung von Immobilien, die bereits mehrere Jahre leer stehen.

Die Förderung beschränkt sich auf den baurechtlichen Innenbereich und gilt deshalb nicht für Siedlungsgebiete mit qualifizierten Bebauungsplänen.

Einzelne Fallbeispiele zur Förderfähigkeit können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die Förderrichtlinie sowie einen Antragsvordruck finden Sie weiter unten zum Download.

BeispieleFörderfähigkeit
Kauf eines HausesNein
Neubau eines HausesNein
Neubau eines Hauses als Ersatz für ein Wohnhaus, das seit mehr als drei Jahren leer stehtJa
Sanierung/Vergrößerung eines Wohnhauses ohne Schaffung zusätzlicher WohneinheitenNein
Sanierung eines Wohnhauses, das seit mehr als drei Jahren leer stehtJa
Sanierung eines denkmalgeschützten GebäudesEinzelfallförderung Denkmalschutz
Schaffung zusätzlicher eigengenutzter* Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden (z. B. Ausbau einer Scheune, Aufstockung Wohnhaus, Ausbau Dachgeschoss, Anbau an best. Wohnhaus)Ja
Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit zur Vermietung (z. B. Einliegerwohnung)Nein

 * als eigengenutzt gelten Wohneinheiten auch, wenn diese mietfrei und ohne sonstige finanzielle Gegenleistungen durch Angehörige in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) genutzt werden