Die Förderung
Die Gemeinde Dittenheim unterstützt Menschen bei der Schaffung und Reaktivierung von eigengenutztem Wohnraum im Innenbereich. Ziel der Förderung sind insbesondere die Nachverdichtung des Altortsbereichs sowie die Aktivierung von Immobilien, die bereits mehrere Jahre leer stehen.
Die Förderung beschränkt sich auf den baurechtlichen Innenbereich und gilt deshalb nicht für Siedlungsgebiete mit qualifizierten Bebauungsplänen.
Einzelne Fallbeispiele zur Förderfähigkeit können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die Förderrichtlinie sowie einen Antragsvordruck finden Sie weiter unten zum Download.
| Beispiele | Förderfähigkeit |
| Kauf eines Hauses | Nein |
| Neubau eines Hauses | Nein |
| Neubau eines Hauses als Ersatz für ein Wohnhaus, das seit mehr als drei Jahren leer steht | Ja |
| Sanierung/Vergrößerung eines Wohnhauses ohne Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten | Nein |
| Sanierung eines Wohnhauses, das seit mehr als drei Jahren leer steht | Ja |
| Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes | Einzelfallförderung Denkmalschutz |
| Schaffung zusätzlicher eigengenutzter* Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden (z. B. Ausbau einer Scheune, Aufstockung Wohnhaus, Ausbau Dachgeschoss, Anbau an best. Wohnhaus) | Ja |
| Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit zur Vermietung (z. B. Einliegerwohnung) | Nein |
* als eigengenutzt gelten Wohneinheiten auch, wenn diese mietfrei und ohne sonstige finanzielle Gegenleistungen durch Angehörige in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) genutzt werden



